Vermerk Begriff
Definitionen
'Vermerk' = stellt den Sachstand einer Angelegenheit dar, gibt Gesprächsergebnisse und Überlegungen wieder... / Darstellung eines Sachverhaltes (Geschäftsordnung UBA, UBAnet 20111027)
Ein Vermerk ist ein kurzer, schriftlicher Eintrag und dient der internen Kommunikation. Nach der Geschäftsordnung sollen Entscheidungsvorlagen nicht mehr als 2 Seiten umfassen. Soweit zusätzliche Ausführungen unerlässlich sind, können diese in einer Anlage beigefügt werden. UBAnet20101021 http://ubanet/WIKI/Wiki-Seiten/Vermerk.aspx)
Alternative Benennungen
de
- Sachstandsvermerk
en
- notice
Oberbegriffe
Zugewiesene Kollektionen
Links zu anderen Vokabularen
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