Anlagenlärm Begriff
Definition
Zu den Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zählen Betriebsstätten und ortsfeste Einrichtungen, Geräte, Maschinen sowie Grundstücke, auf denen Arbeiten durchgeführt werden.
Zu den Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zählen Betriebsstätten und ortsfeste Einrichtungen, Geräte, Maschinen sowie Grundstücke, auf denen Arbeiten durchgeführt werden.