Definition

Das Übereinkommen enthält die Verpflichtung der Vertragsstaaten, Maßnahmen zum weltweiten Schutz und zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten zu treffen, einschließlich ihrer nachhaltigen Nutzung. Dies soll insbesondere auf der Grundlage bestehender oder neuzuschaffender völkerrechtlicher Instrumente international abgestimmte Erhaltungsmaßnahmen im gesamten Wanderungsraum der betroffenen Arten erreicht werden. Etwa 1.200 Arten bzw. regional abgegrenzte Populationen, die akut vom Aussterben bedroht sind oder deren Bestand hoher Gefährdung ausgesetzt ist, sind vom Schutzbereich des Übereinkommens erfasst.

Alternative Benennungen

de
  • CMS [Convention on Migratory Species]
  • Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten
  • CMS [Bonner Konvention]
  • Bonner Konvention zum Schutz wandernder wild lebender Tierarten
  • Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten
en
  • CMS [Convention on Migratory Species]
  • Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals
  • Convention on Migratory Species
  • Bonn Convention

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