Definition

Verpackungen, die den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind. Container für den Straßen-, Schienen-, Schiffs- oder Lufttransport sind keine Transportverpackungen. (Verpackungsgesetz (VerpackG) vom 5. Juli 2017, § 3 Abs. 1 Nr. 3)

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Unterbegriffe

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