Definitionen

Brücke (im Verkehrswesen:) Ingenieurbauwerk, das natürliche Hindernisse oder Transportwege für Verkehr oder Fußgänger überbrückt (Anmerkung: Die Regelungen gelten auch für Eisenbahnbrücken, Kanalbrücken, Brücken für Versorgungsleitungen oder Brücken für andere Verkehrsmittel (z. B. Flugzeuge) (DIN EN 1993-2 - 2007-02-00 Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 2: Stahlbrücken; Deutsche Fassung EN 1993-2:2006 ...)

Brücke, Bauwerk, dazu bestimmt, einen Verkehrsweg über ein Hindernis so zu führen, daß unterhalb der geschaffenen Bahn ein freier Raum verbleibt ... (Quelle: Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 2 Stuttgart, Leipzig 1905., S. 325-329. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20005982278 WWW20130912

Alternative Benennungen

de
  • Brückenbauwerk
  • Viadukt

Oberbegriffe

Unterbegriffe

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