Verwaltungsverfahren Begriff
Definition
die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichtet ist; es schließt den Erlass des Verwaltungsaktes oder den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags ein. (Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 9)
Alternative Benennungen
de
- Verwaltungsstreitverfahren
en
- administrative procedure
- administrative proceedings