Definition

Die Röntgenverordnung (RöV) regelt in erster Linie den Betrieb von Röntgeneinrichtungen. Die Röntgenverordnung erfasst des weiteren auch technische Einrichtungen, in denen durch die Beschleunigung von Elektronen als Nebeneffekt Röntgenstrahlung erzeugt wird (Störstrahler).(1)

Alternative Benennungen

de
  • RöV
en
  • X-ray Ordinance

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