Definition

vom Urheber oder Inhaber eines anderen gewerblichen Schutzrechts (Lizenzgeber) an den Lizenznehmer eingeräumtes Recht, ein gewerblich geschütztes Werk oder Recht gemäß dem Lizenzvertrag zu nutzen oder wahrzunehmen.

Alternative Benennungen

en
  • licence

Oberbegriffe

Verwandte Begriffe

Zugewiesene Kollektionen