Definition

Es hat sich eingebürgert, einen Besorgniswert, regulatorisch umgesetzt, als Leitwert zu bezeichnen. Ein Leitwert soll, falls überschritten, die Politik dazu anleiten, eine wissensbasierte Besorgnis um die Intaktheit/Gesundheit/Stabilität des Systems hier und jetzt auszuräumen. In aller Regel wird die Aufsichtsbehörde Handlungen einleiten, die so in das System eingreifen, dass der Leitwert bald wieder unterschritten wird. Man könnte einen BW deshalb auch Eingreifwert nennen.(1)

Alternative Benennungen

de
  • Leit- oder Eingreifwert
en
  • guidance value

Oberbegriffe

Unterbegriffe