Definition

Einspuriges Kraftfahrzeug mit zwei Rädern. Krafträder können einen Beiwagen mitführen. Durch das Mitführen eines Beiwagens wird die Eigenschaft als Kraftrad nicht berührt (DIN 70010:2001-04 Systematik der Straßenfahrzeuge - Begriffe für Kraftfahrzeuge, Fahrzeugkombinationen und Anhängefahrzeuge)

Alternative Benennungen

de
  • Kraftrad
  • Leichtkraftrad
  • Leichtmotorrad
  • Mofa
  • Krad
  • Motorroller
  • Motorisiertes Zweirad
en
  • motorbicycle
  • motorcycle

Oberbegriffe

Verwandte Begriffe

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