Definition

umfasst nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften. (Bundesjagdgesetz (BJagdG), § 23)

Alternative Benennungen

en
  • closed season for game

Oberbegriffe

Zugewiesene Kollektionen