Definition

nach Grundbuchordnung: ... räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder unter einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt verzeichnet ist. ... Ein Grundstückmuss aus aus einem oder mehreren, in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang stehenden Flurstücken bestehen. Auch ein Gewässer kann ein Grundstück sein. Ein Grundstück, das gemäß den öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit Gebäuden bebaut ist oder bebaut werden darf, wird als Baugrundstück bezeichnet. ... Zum Grundstück gehören ... die fest mit dem Grund und Boden verbundenen Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen sowie der Aufwuchs. Grund und Boden sowie die damit fest verbundenen Gebäude und bauliche Anlagen bilden also eine sachliche und rechtliche Einheit, so dass diese grundsätzlich (Ausnahmen: Wohnungseigentum, Erbbaurecht) keinen unterschiedlichen Eigentümer haben können. ... (WIKIPEDIA 2009-03-06)

Alternative Benennungen

de
  • Grundstücksfläche
en
  • plot of land

Oberbegriffe

Verwandte Begriffe