Definition

regelt den Transport gefährlicher Güter auf Rhein, Mosel und allen anderen schiffbaren deutschen Binnengewässern mit Ausnahme der Donau. Die GGVBinSch kann auf der Donau nicht angewandt werden, da es sich um eine internationale Wasserstraße handelt.

Alternative Benennungen

de
  • GGVBinSch
  • Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern
en
  • law on inland navigation of risky matter
  • law on inland navigation of oritical substances

Oberbegriffe