Freizeitlärm Begriff
Definition
Lärm von Freizeitanlagen (Anlagen, die von Personen zur Gestaltung ihrer Freizeit genutzt werden, z.B. Vergnügungsparks, Abenteuer-Spielplätze, Musikdarbietungen auch auf Anlagen, die sonst der Sportausübung dienen) ist nicht etwa Sportlärm, sondern Freizeitlärm. (http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/themensuche/info/sportlaerminhalt.html)
Alternative Benennungen
en
- leisure noise
- recreational noise