Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel Begriff
Definition
internationaler Vertrag, der 1996 als Ableger der Konvention der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS) geschlossen wurde. Mit Stand September 2004 sind 48 der 117 Anrainerstaaten in Afrika, Europa und Zentralasien beigetreten. Das Abkommen schützt 235 Wasservogelarten in einem Gebiet, das 40 Prozent der Erdoberfläche abdeckt. AEWA-Signatarstaaten erklären sich damit einverstanden, Maßnahmen zum Schutz von wandernden Wasservögeln und ihren Lebensräumen zu ergreifen. Im allgemeinen betreffen diese Maßnahmen Arten- und Lebensraumschutz, Steuerung menschlicher Aktivitäten, Untersuchungen und Beobachtungen, sowie zuletzt aber nicht weniger bedeutsam, Erziehung und Information.
Alternative Benennungen
- AEWA-Abkommen
- Agreement on the Conservation of African-Eurasian Migratory Waterbirds
- African-Eurasian Migratory Waterbird Agreement
- African-Eurasian Waterbird Agreement