Enteignung Begriff
Definition
Die Enteignung kann nach Art. 14 III 2 GG nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Im ersten Fall wird von einer Legislativenteignung gesprochen. Im letzteren von Administrativenteignung
Alternative Benennungen
en
- expropriation
Oberbegriffe
Zugewiesene Kollektionen
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