Definition

Der Begriff stammt aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das die Dokumentation geleisteter und planmäßiger standortbezogener Abfallvermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen zur Bewerkstelligung der Grundpflichten und Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, sowie die Darstellung der geplanten Entsorgungswege als Segment der Ökobilanz darlegt. Ausgangspunkte sind Abfallbilanzen und die Einbeziehung der Strategie der eigenen Entsorgungssicherheit unter Berücksichtigung der zu ergreifenden Maßnahmen (Vermeidung, Verwertung, Beseitigung) nach dem Stand der Technik und der wirtschaftlichen Entwicklung. Von den zuständigen Behörden kann eine Offenlegung des Abfallkonzepts verlangt werden.

Alternative Benennungen

de
  • Abfallkonzept

Oberbegriffe