Definition

Als Abfallbesitzer gilt jede natürliche oder juristische Person, die die tatsächliche Sachherrschaft über Abfälle hat (§ 3 Abs. 9 KrWG). Dabei spielt es keine Rolle, ob der Abfallbesitzer wissentlich und willentlich in den Besitz von Abfällen kam. Dass er die Sachherrschaft über sie ausübt, genügt bereits, Abfallbesitzer zu werden. Das heißt, werden illegal Abfälle auf dem Grundstück des Eigentümers entsorgt, wird dieser zum Abfallbesitzer. (https://www.maylein.eu/content/abfallwirtschaft/info/)

Alternative Benennungen

en
  • waste holder
  • waste owner