Alternative Benennungen

en
  • UR05 Environmental process law

Definition

Die Verwendung des Begriffs U. darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland ein besonderes Prozeßrecht für umweltrechtliche Auseinandersetzungen nicht kennt. Es muß daher auf die allgemeinen Vorschriften der VwGO für den Verwaltungsgerichtsprozeß und der ZPO für den Zivilprozeß zurückgegriffen werden. (Gerichtsverfahrensrecht, Klagebefugnis, Verbandsklage (wenn nicht ausschliesslich im Naturschutz gemeint)

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