UR03 Umweltstrafrecht Kollektion
Alternative Benennungen
en
- UR03 Environmental criminal law
Definition
Der Begriff des U. umfaßt im engeren Sinne die Straftatbestände des 28. Abschnitts des StGB, im weiteren Sinne aber auch die Bußgeldtatbestände, die außerhalb des StGB die Umweltgesetze und -verordnungen bewehren. (Umweltschutzdelikte, auch: Umweltordnungswidrigkeiten)