Definition

die Ausstattung eines Raumes mit öffentlich bzw. halböffentlich nutzbaren materiellen Einrichtungen und Anlagen, die Tourismusrelevanz haben und dessen Entwicklung fördern bzw. mittragen. Neben einem durch die touristische Mitnutzung höheren Angebot an Basisinfrastruktureinrichtungen (der Ver- und Entsorgung, des Verkehrs, des Gesundheitswesens etc.), das Einheimischen und Touristen zur Verfügung steht, kommt es zur Ausbildung einer spezifisch touristischen Infrastruktur. Sie ist Teil des touristischen Potenzials eines Raumes und besteht aus: verkehrlichen Anlagen (Skilifte, Seilbahnen usw.), tourismusörtlichen Einrichtungen und Anlagen für Freizeit, Erholung, Sport, Fitness, Kultur usw. (z.B. Spazier- und Wanderwege, Schwimmbäder, Skipisten, Eisbahnen, Tennisplätze, Golfanlagen, Wassersporteinrichtungen, Theater) sowie speziellen kurörtlichen Einrichtungen (Trink- und Wandelhallen, Kurpark usw.), Einrichtungen für Messen, Kongresse, Events. (Spektrum.de (2020): Lexikon der Geographie)

Alternative Benennungen

de
  • Fremdenverkehrs-Infrastruktur
  • Tourismusinfrastruktur
en
  • tourism infrastructure
  • touristic infrastructure
  • tourist infrastructure

Oberbegriffe