Definition

Städtebauliche Verträge nach §11 BauGB stellen eine Sonderform der öffentlich-rechtlichen Verträge dar. Sie dienen explizit der Umsetzung städtebaulicher Aufgaben, d.h. auch für sie ist ein besonderer städtebaulicher Zusammenhang erforderlich. Er muss sich aus den beabsichtigten städtebaulichen Planungen ergeben und mit ihnen im Zusammenhang stehen.

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