Definition

Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) soll ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut werden, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann. Für viele energiewirtschaftliche Prozesse stellt der Rückgriff auf die Stammdaten des Marktstammdatenregisters eine deutliche Steigerung der Datenqualität und eine Vereinfachung dar; viele behördliche Meldepflichten können durch die zentrale Registrierung zukünftig vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden; hierzu sind noch gesetzgeberische Arbeiten notwendig. Im Marktstammdatenregister werden die Register der Bundesnetzagentur - das PV-Meldeportal, das Anlagenregister und das künftig mögliche Gesamtanlagenregister nach § 53b EnWG nach dem dazugehörigen Verordnungserlass - zusammengefasst. (Bundesnetzagentur - 2015)

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