Definition

Verordnung legt Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten oder ihre Bereitstellung auf dem Markt durch die Aufstellung von harmonisierten Regeln über die Angabe der Leistung von Bauprodukten in Bezug auf ihre Wesentlichen Merkmale sowie über die Verwendung der CE-Kennzeichnung für diese Produkte fest. (EU-Bauproduktenverordnung, Kapitel I, Artikel 1)

Alternative Benennungen

de
  • Bauproduktenverordnung
  • Verordnung zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten
  • EU-Verordnung 305/2011
  • EU-BauproduktenVO
  • BauPVO
  • EU-BauPVo
en
  • CPR
  • Regulation (EU) 305/2011

Verwandte Begriffe

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