Definition

Lebensmittel, die entlang der Lebensmittelversorgungskette im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu Abfall geworden sind. Dazu zählen Lebensmittelverluste, die nach der Ernte z. B. bei der Lagerung und während Transport, Verarbeitung und Produktion anfallen und dem Abfallbegriff entsprechen. Zu Abfällen werden Lebensmittel, deren sich jemand entledigt (hat), entledigen will oder muss. (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (2019): Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung)

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de
  • Nahrungsmittelabfall
  • Lebensmittelrest
  • Essensreste
  • Speiseabfall
  • Speisereste
  • Lebensmittelverlust

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