Definition

Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient, einschließlich von Wohn-, Alten- oder Pflegeheimen sowie ähnlicher Einrichtungen. (Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 8. August 2020, §3 Absatz 1 Nummer 33)

Alternative Benennungen

de
  • Wohnbebauung
  • Wohnhaus
  • Landhaus

Oberbegriffe

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