Definition

Im Bereich des Umweltrechts stellt das Verursacherprinzip einen Grundsatz des Umweltschutzes dar, wonach Kosten für Vermeidung, Beseitigung oder Ausgleich von Umweltbelastungen vom Verursacher getragen werden müssen. (BMUV (2023): Nationale Wasserstrategie)

Alternative Benennungen

en
  • user pays principle
  • costs-by-cause principle

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