Definitionen

... werden Steuern unterschieden nach ... - Verbrauchsteuern, die auf den Verbrauch bestimmter Güter erhoben werden (z. B. Mineralölsteuer, Stromsteuer, Kaffeesteuer) ...(Bundesfinanzministerium (WWW Glossar 20080915))

Verbrauchsteuern sind Abgaben, die als Steuern auf die Einkommensverwendung den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten und bei denen der Steuerentstehungstatbestand im Gegensatz zur Umsatzsteuer an einen tatsächlichen Vorgang oder Zustand anknüpft. Aufgrund ihrer Erhebungsform zählen die besonderen Verbrauchsteuern - einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer - zur Gruppe der so genannten indirekten Steuern. Die Verbrauchsteuern werden auf verbrauchsteuerpflichtige Waren erhoben, die im Steuergebiet in den Wirtschaftskreislauf treten und ver- oder gebraucht werden (BMWI Juni 2008 http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_300/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/V/001.html)

Alternative Benennungen

de
  • Verbrauchsabhängige Steuer
  • Verbrauch- und Aufwandsteuer
en
  • excise tax
  • excise duty
  • consumption tax
  • consumer tax
  • consumer fee
  • tax on consumption

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