Staustufe Begriff
Definition
Stauanlage, die im wesentlichen nur den Fluss und nicht die ganze Talbreite absperrt. Sie besteht aus Absperrbauwerken ( Wehr mit Stauhaltungsdämmen bzw. Deichen und gegebenenfalls Kraftwerk und Schiffsschleuse) und der Stauhaltung ( aus: DIN 19 700 Teil13 / 01.86)
Alternative Benennungen
de
- Stausperre
en
- weir
- barrage