Definition

Die von den Ländern erlassenen Smog-Verordnungen legen fest, bei welchen Schadstoffkonzentrationen in der Luft während Smog-Wetterlagen austauscharme Wetterlagen in bestimmten Untersuchungsgebieten Smog-Alarm ausgelöst werden muß. Diese Konzentrationen werden mit Gewichtungsfaktoren multipliziert; bei Überschreiten der so gewichteten Konzentrationen werden die Alarmstufen I (allg. Warnung), II (Beschränkung Kfz-Verkehr, Einsatz schwefelarmer Brennstoffe in Feuerungen) oder III (Kfz-Verkehrsverbot, Betriebsbeschränkungen) ausgelöst.

Alternative Labels

de
  • Verordnung zur Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen bei austauscharmen Wetterlagen
  • SmogV
en
  • Smog Regulation

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