Definitionen

Als nichtionisierend bezeichnet man elektromagnetische Felder, die keine Ionisationsvorgänge an Atomen oder Molekülen auslösen können. Nichtionisierende Strahlung wird unterteilt in: statische elektrische und magnetische Felder (Frequenzbereich 0 Hz) z.B. Erdmagnetfeld, - niederfrequente elektrische und magnetische Felder (Frequenzbereich kleiner 100 kHz): z.B. beim technischen Wechselstrom; - hochfrequente elektromagnetische Felder (Frequenzbereich 100 kHz - 300 GHz): z.B. Radio- und Mikrowellen; - Optische Strahlung (Wellenlängenbereich 1 mm - 100 nm): z.B. Infrarotstrahlung, sichtbares Licht, UV-Strahlung (http://www.bfs.de/de/bfs/glossar.html#N)

Nichtionisierende Strahlung umfasst 1. elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder in einem Frequenzbereich von 0 Hertz bis 300 Gigahertz, 2. optische Strahlung im Wellenlängenbereich von 100 Nanometern bis 1 Millimeter sowie 3. Ultraschall im Frequenzbereich von 20 Kilohertz bis 1 Gigahertz. (http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/nisg/gesamt.pdf)

Alternative Benennungen

de
  • Nichtionisierende Strahlen

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