Definition

im engeren Sinn der für das menschliche Auge sichtbare Bereich der ... elektromagnetischen Strahlung mit Wellenlängen zwischen etwa 380 und 780 nm (sichtbares Licht), im weiteren Sinn der Wellenlängenbereich zwischen etwa 100 nm und 1 mm (optische Strahlung), der auch die Infrarotstrahlung (IR-Strahlung, > 780 nm) und die Ultraviolettstrahlung (UV-Strahlung, < 380 nm) umfasst (unsichtbares Licht); die Grenzen zu Strahlung mit noch längeren (Mikrowellen) beziehungsweise kürzeren Wellenlängen (Röntgenstrahlung) sind fließend (elektromagnetische Wellen).(1)

Alternative Benennungen

de
  • Lichtstrahlung
  • Lichtimmission
en
  • light radiation

Unterbegriffe

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