Der Begriff wurde am 22. März 2010 stillgelegt.

Definition

Die erste Fassung der Kleinfeuerungsanlagenverordnung stammte aus dem Jahr 1974. Sie enthielt in erster Linie Anforderungen zu Staub- und Kohlenmonoxidemissionen von Anlagen für Holz, Kohle und Heizöl. Bei einer Novellierung im Jahr 1997 wurden Anforderungen für die Abgasverluste – also die Wärmeverluste über das Abgas – aufgenommen ... (Eine) umfassende Novellierung der Verordnung wurde im Dezember 2009 vom Bundestag beschlossen und trat am 22. März 2010 in Kraft ... (WIKIPEDIA - DE WWW20160525 https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_%C3%BCber_kleine_und_mittlere_Feuerungsanlagen)