Europäisches Parlament Begriff
Definition
Das Parlament kontrolliert die Kommission. Bei der europäischen Gesetzgebung hat es im Regelfall ein Mitentscheidungsrecht. das heißt, die Volksvertretung und der Ministerrat erlassen gemeinsam die EU-Richtlinien und Verordnungen. Es bestimmt den EU-Haushalt mit. Zusammen mit dem Ministerrat berät das Parlament den Haushalt. Ohne Zustimmung des Parlaments können keine wichtigen internationalen Verträge in Kraft treten, so zum Beispiel die Erweiterung. Neue EU-Mitglieder können nur aufgenommen werden, wenn die Mehrheit der Abgeordneten zustimmt.
Alternative Benennungen
de
- Europaparlament
- EG-Parlament
- EU-Parlament
en
- European Parliament
- EC-parlament
Oberbegriffe
Zugewiesene Kollektionen
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