Definition

Das Parlament kontrolliert die Kommission. Bei der europäischen Gesetzgebung hat es im Regelfall ein Mitentscheidungsrecht. das heißt, die Volksvertretung und der Ministerrat erlassen gemeinsam die EU-Richtlinien und Verordnungen. Es bestimmt den EU-Haushalt mit. Zusammen mit dem Ministerrat berät das Parlament den Haushalt. Ohne Zustimmung des Parlaments können keine wichtigen internationalen Verträge in Kraft treten, so zum Beispiel die Erweiterung. Neue EU-Mitglieder können nur aufgenommen werden, wenn die Mehrheit der Abgeordneten zustimmt.

Alternative Benennungen

de
  • Europaparlament
  • EG-Parlament
  • EU-Parlament
en
  • European Parliament
  • EC-parlament

Oberbegriffe

Zugewiesene Kollektionen

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