Definition

nicht in die Fruchtfolge einbezogene Kul­turen außer Dauergrünland und Dauerweideland, die für die Dauer von mindestens fünf Jahren auf den Flächen verblei­ben und wiederkehrende Erträge liefern, einschließlich Reb- und Baumschulen und Niederwald mit Kurzumtrieb. (Verordnung (EU) Nr. 1305/2013, Artikel 4 Abs. g))

Alternative Benennungen

en
  • perennial crop