Definition

Bereitstellung, die Überlassung, die Sammlung, die Beförderung sowie die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen; die beiden letztgenannten Verfahren schließen die Sortierung der Abfälle ein. Zur Abfallbewirtschaftung zählen auch die Überwachung der Tätigkeiten und Verfahren im Sinne des Satzes 1, die Nachsorge von Beseitigungsanlagen und die Tätigkeiten, die von Händlern und Maklern durchgeführt werden. (Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24. Februar 2012, § 3 Nr. 14)

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de
  • Abfallmanagement
  • Abfallbewirtschaftung
  • Abfallbranche
  • Abfallindustrie
  • Abfallsektor
en
  • waste sector
  • waste management industry
  • waste industry
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