Language

de

Definition

Unter einer Bauanzeige versteht man eine vereinfachte Form des Baugenehmigungsverfahrens, geregelt in der Bauanzeigenverordnung. Eine Bauanzeige kann nur gestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und das geplante Bauvorhaben anzeigepflichtig aber nicht baugenehmigungspflichtig ist. Die Bauanzeige ist schriftlich bei der zuständigen Baubehörde einzureichen und gilt in der Regel als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen von der Baubehörde Einwände erhoben werden.

Part of speech

Noun (female)

Base form

Bauanzeige

Inflectionals

Bauanzeige, Bauanzeigen

Preferred Label of

Alternative Label of

BK-Label of

 

Hidden label of

 

Translations

Compound from

Compound in

Usage Notes

Editorial notes

Text Analysis

Benennung mit Textanalysefunktion

Übersetzungsstatus

Übersetzung geprüft

Source Notes

Change Notes

Initial version
foba on 1995-01-12
Last change
Barbara Fock on 2022-02-15