Bauanzeige Label
Language
deDefinition
Unter einer Bauanzeige versteht man eine vereinfachte Form des Baugenehmigungsverfahrens, geregelt in der Bauanzeigenverordnung. Eine Bauanzeige kann nur gestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und das geplante Bauvorhaben anzeigepflichtig aber nicht baugenehmigungspflichtig ist. Die Bauanzeige ist schriftlich bei der zuständigen Baubehörde einzureichen und gilt in der Regel als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen von der Baubehörde Einwände erhoben werden.
Part of speech
Noun (female)Base form
BauanzeigeInflectionals
Bauanzeige, BauanzeigenCompound from
Compound in
Usage Notes
Editorial notes
Text Analysis
Benennung mit TextanalysefunktionÜbersetzungsstatus
Übersetzung geprüftSource Notes
Change Notes
Initial version
foba on 1995-01-12
Last change
Barbara Fock on 2022-02-15