Atomkraftwerk Isar 1 erhält Rückbaugenehmigung Event
Timestamp
- time of event
- 2017-01-17
Definition
Erstmals seit dem Atomausstiegsbeschluss von 2011 hat ein AKW in Deutschland eine Rückbaugenehmigung erhalten. Für den Abriss eines Atomkraftwerkes ist eine atomrechtliche Stilllegungsgenehmigung erforderlich, die auf einem komplexen Genehmigungsverfahren beruht. Als erste Behörde hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit Zustimmung des BMUB der Preussen Elektra GmbH am 17. Januar 2017 eine Genehmigung für eine Stilllegung und zum Abbau der Anlage Isar 1 (KKI 1) erteilt. Mit dieser wird der Abbau aller Anlagenteile gestattet, die nicht der Abbauphase 2 (Reaktordruckbehälter und Biologischer Schild) zugeordnet sind. Nach derzeitiger Planung soll die Abbauphase 1 bis zum Jahr 2023 und die Abbauphase 2 bis zum Jahr 2026 abgeschlossen sein.
Assigned collections
Matches
- https://sns.uba.de/umthes/_00500786SNS UMTHESWhat Happened
- https://sns.uba.de/umthes/_00014225SNS UMTHESWhat Happened
- https://sns.uba.de/umthes/_00014227SNS UMTHESWhat Happened
- https://sns.uba.de/umthes/_00605025SNS UMTHESWhat Happened
- https://sns.uba.de/umthes/_00045964SNS UMTHESWhat Happened