Timestamp

time of event
2017-05-31

Definition

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Am 31. Mai 2017 stellten das Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für Naturschutz die neue Rote Liste gefährdeter Biotoptypen in Berlin vor. Zum dritten Mal nach 1994 und 2006 veröffentlicht das Bundesamt für Naturschutz die Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands. Sie zeigt die aktuelle Gefährdungssituation der in Deutschland vorkommenden Biotoptypen. Zum ersten Mal werden neben der langfristigen Gefährdung auch die und die Seltenheit eines jeden Biotoptyps zu einem „Rote Liste Status“ zusammengeführt, der das Verlustrisiko abbildet. Nach wie vor sind knapp zwei Drittel der in Deutschland vorkommenden Biotope gefährdet, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Besonders dramatisch ist die Situation beim Grünland. Hier hat sich die Situation seit der letzten Fassung der Roten Liste von 2006 noch einmal deutlich verschlechtert. Aber auch bei vielen anderen Biotoptypen der Kulturlandschaft, wie etwa Streuobstwiesen, hat sich die Lage verschlechtert. Positive Entwicklungen gibt es bei den Biotoptypen der Küsten sowie der Fließgewässer. Flüsse und Bäche weisen positive Entwicklungen auf. Das ist ein Erfolg der Anstrengungen zur Renaturierung sowie immer besserer Kläranlagen. Dieser positive Befund trifft aufgrund der Stickstoffbelastung jedoch nicht auf das Grundwasser sowie viele stehende Gewässertypen zu. Stabilisiert hat sich die Entwicklung bei vielen Waldbiotopen. Das hängt unter anderem mit einer nachhaltigeren Bewirtschaftung insbesondere in den öffentlichen Wäldern zusammen. Mit der Roten Liste gefährdeter Biotoptypen Deutschlands wird für die Naturschutzpraxis in Deutschland ein umfassendes Handbuch bereit gestellt, das über die Biotoptypen und ihre Gefährdungen Auskunft gibt sowie eine Grundlage für alle raumrelevanten Planungen darstellt. So wurden z.B. die Bezüge zwischen den Biotoptypen und der Wasserrahmenrichtlinie sowie den Lebensraumtypen der FFH -Richtlinie aktualisiert. Grundlegend überarbeitet wurde die Zuordnung der Biotoptypen zu den gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz, wobei erstmalig auch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen der Bundesländer dargestellt wurden.

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