Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2008 bis 2008 Auswahl aufheben

  1. Mit dem ersten Klimagesetz weltweit setzt Großbritannien neue Maßstäbe für europäische Regierungen. Per Gesetz verpflichtet sich das Land, die Treibhausgase bis 2050 um 80 Prozent zu reduzieren. Das Klimagesetz tritt am 26. November in Kraft.

  2. Das Bundeskabinett hat eine neue gesetzliche Grundlage für die Förderung der Biokraftstoffe beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Konkurrenzen um Anbauflächen für Biosprit und Nahrungsmittel zu vermeiden und den Ausbau der Biokraftstoffe stärker als bisher auf die effektive Minderung der Treibhausgasemissionen auszurichten. Die bisher für den Beginn des Jahres 2009 vorgesehene Erhöhung der Beimischungsquote auf 6,25 Prozent wird um ein Jahr verschoben.

  3. Am 8. Oktober 2009 ist das zur Aarhus-Konvention gehörende Protokoll über ein Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR) in Kraft getreten, meldet der Wirtschaftsauschuss der Vereinten Nationen für Europa UNECE. Das PRTR hilft, die größten Verschmutzungsquellen auf dem europäischen Kontinent zu identifizieren.

  4. Das Bundeskabinett hat die Nationale Strategie für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Meere am 1. Oktober 2008 verabschiedet. Mit der Nationalen Meeresstrategie stellt die Bundesregierung einen ersten Baustein für die zukünftige integrierte deutsche Meerespolitik vor.

  5. Revised EU legislation makes producers responsible for the management of batteries once they become waste. Adopted by the European Parliament and Council in 2006, the revised Batteries Directive should be transposed by Member States into national law by September 26, 2008.

  6. Mit dem 1. September 2008 werden die Höchstgehalte von Pflanzenschutzmittel-Rückständen auf Lebens- und Futtermitteln in der EU endgültig harmonisiert. An diesem Tag trat die EG-Verordnung 396/2005 vollständig in Kraft.

  7. Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall in der Rechtssache C-237/07: Im Fall der Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaubpartikel können unmittelbar betroffene Bürger bei den zuständigen Behörden (Gemeinden und Länder) die Erstellung eines Aktionsplans erwirken. Die zuständigen Behörden sind nur verpflichtet, im Rahmen eines Aktionsplans kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte auf ein Minimum zu verringern und schrittweise zu einem Stand unterhalb dieser Werte zurückzukehren.

  8. Am 7. Juli haben Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission eine Verordnung zur Begrenzung der Stromverluste im sogenannten „Bereitschafts- und Schein-Aus-Zustand“ von Büro- und Haushaltsgeräten beschlossen. Nach Beteiligung des EU-Parlaments werden die neuen Vorgaben für Elektrogeräte ab 2010 gültig. Die EU-Verordnung wird unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten wirksam. Nach der geplanten Regelung dürfen Büro- und Haushaltgeräte ab 2010 nicht mehr als ein Watt im Bereitschafts- und im Schein-Aus-Zustand verbrauchen. Haben die Geräte eine Informationsanzeige, dürfen es zwei Watt sein. Nach drei Jahren sinken die Grenzwerte auf die Hälfte. Die Verordnung ist die erste so genannte Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie).

  9. Die Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) tritt am 15. Juli 2008 in Kraft. Ziel dieser Vereinbarung ist die Erreichung eines guten Umweltzustandes in allen EU-Meeresgewässern bis zum Jahr 2020.

  10. Das Europäische Parlament hat am 16. Juni 2008 die Abfallrahmenrichtlinie verabschiedet. Die neue Richtlinie enthält u. a. Zielvorgaben für die Wiederverwendung und das Recycling von Abfällen, die bis 2020 zu erreichen sind. Die Richtlinie sieht auch vor, dass von den Mitgliedstaaten Abfallbewirtschaftungspläne und Abfallvermeidungsprogramme erstellt werden müssen. Abfallverbrennung wird als Verwertung angesehen, sofern die Verbrennungsanlage gewisse Energieeffizienzstandards erfüllt. Die Richtlinie wird voraussichtlich im Herbst formell durch den Rat verabschiedet werden.

  11. Mit der im neuen Gentechnikgesetz verankerten neuen Kennzeichnungsregelung "ohne Gentechnik" gelten seit 1. Mai 2008 in Deutschland neue gesetzlichen Bestimmungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die ohne Gentechnik erzeugt wurden. Schon zwischen 1998 und 2008 gab es in Deutschland gesetzliche Vorschriften für eine "ohne Gentechnik" -Kennzeichnung. Sie schloss jede Anwendung der Gentechnik auf allen Verarbeitungsstufen aus. Da ein Nachweis dafür sehr aufwändig war, gab es im Lebensmittelsortiment bisher kaum Produkte mit einem solchen "ohne Gentechnik"-Etikett.

  12. Die Vierte Novelle des Gentechnikgesetzes trat im April 2008 in Kraft.

  13. Zum 1. Januar 2008 wurden zunächst in den Städten Berlin, Hannover und Köln Umweltzonen für den Kfz-Verkehr in Kraft gesetzt, um die Belastung der Luft mit Feinstaub zu verringern. Eine Umweltzone ist durch Verkehrszeichen und Zusatzzeichen gekennzeichnet. Die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit einer Plakette (auf Innenseite der Windschutzscheibe) sowie die Zuordnung der richtigen Plakette zum Fahrzeug sind in der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (Kennzeichnungsverordnung) geregelt. Die Plakette ist in allen Umweltzonen in allen Städten Deutschlands gültig.