Eisenbahninfrastruktur Benennung
Sprache
deDefinition
Die Eisenbahninfrastruktur umfasst die Betriebsanlagen der Eisenbahnen einschließlich der Bahnstromfernleitungen (Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) § 2 Begriffsbestimmungen)
Wortart
Substantiv (die)Wortstamm
EisenbahninfrastrukturSchreibweisen
Eisenbahninfrastruktur, Eisenbahn-InfrastrukturZusammengesetzt aus
Zusammengesetzt in
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Initiale Version
Joachim Fock am 07.03.2019
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Joachim Fock am 07.03.2019
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