Sprache

de

Definition

Vorbereitung zur Wiederverwendung im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Verwertungsverfahren der Prüfung, Reinigung oder Reparatur, bei dem Erzeugnisse oder Bestandteile von Erzeugnissen, die zu Abfällen geworden sind, so vorbereitet werden, dass sie ohne weitere Vorbehandlung wieder für denselben Zweck verwendet werden können, für den sie ursprünglich bestimmt waren. ("Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569) geändert worden ist" WWW20170102 https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krwg/gesamt.pdf)

Wortart

Substantiv (die)

Wortstamm

Vorbereitung zur Wiederverwendung

Schreibweisen

Vorbereitung zur Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendungen, Vorbereitung der Wiederverwendung, Vorbereitung der Wiederverwendungen, Vorbereitung einer Wiederverwendung, Vorbereitung einer Wiederverwendungen

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Quellenangaben

Änderungsangaben

Initiale Version
Joachim Fock am 02.01.2017

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Letzte Änderung
Joachim Fock am 02.01.2017

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