Aufklärung der Öffentlichkeit Benennung
Sprache
deDefinition
Der Wortlaut des Par. 2 Abs. 1 Nr. 2 UBAG, 'Aufklären der Öffentlichkeit', umfasst neben der Darstellung der relevanten Informationen zugleich das aktive Element der Belehrung und damit der Wertung
Wortart
Substantiv (die)Wortstamm
Schreibweisen
Aufklärung der Öffentlichkeit, Aufklären der Öffentlichkeit, Öffentlichkeit aufklärenBevorzugte Benennung von
Alternative Benennung von
BK-Benennung von
Übersetzungen
Zusammengesetzt aus
Zusammengesetzt in
Verwendungsangaben
Redaktionelle Anmerkung
de
QuasiSyn-NT
Textanalysefunktion
Benennung mit TextanalysefunktionÜbersetzungsstatus
Übersetzung geprüftQuellenangaben
Änderungsangaben
Initiale Version
fo am 02.11.2009
Letzte Änderung
Barbara Fock am 20.08.2020