Sprache

de

Definition

Der Wortlaut des Par. 2 Abs. 1 Nr. 2 UBAG, 'Aufklären der Öffentlichkeit', umfasst neben der Darstellung der relevanten Informationen zugleich das aktive Element der Belehrung und damit der Wertung

Wortart

Substantiv (die)

Wortstamm

Schreibweisen

Aufklärung der Öffentlichkeit, Aufklären der Öffentlichkeit, Öffentlichkeit aufklären

Bevorzugte Benennung von

 

Alternative Benennung von

BK-Benennung von

 

Versteckte Benennung von

 

Übersetzungen

 

Zusammengesetzt aus

Zusammengesetzt in

Verwendungsangaben

Redaktionelle Anmerkung

de

QuasiSyn-NT

Textanalysefunktion

Benennung mit Textanalysefunktion

Übersetzungsstatus

Übersetzung geprüft

Quellenangaben

Änderungsangaben

Initiale Version
fo am 02.11.2009
Letzte Änderung
Barbara Fock am 20.08.2020