Sprache

de

Definition

Was unter kommunalen Abgaben namentlich zu verstehen ist, definieren die Landesgesetzgeber nicht. Es heißt dort lediglich: 'Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind berechtigt, nach Maßgabe dieses Gesetzes Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben.' Hiernach handelt es sich bei dem Abgabenbegriff um einen Oberbegriff. Nach weitgehend übereinstimmender Auffassung sind unter dem Begriff Abgaben allgemein alle öffentlichen Lasten zu verstehen, die in Geld zu entrichten sind. Im Sinne dieser Definition sind deshalb kommunale Abgaben Geldleistungen, deren Gläubiger die Gemeinden/ Gemeindeverbände sind.(FRIEDRICH EBERT STIFTUNG, Wegbeschreibung für die kommunale Praxis: Das kommunale Abgabenrecht http://www.fes-kommunalakademie.de/_data/Fi_kommunales_Abgabenrecht.pdf WWW20120618)

Wortart

Substantiv (die)

Wortstamm

Kommunale Abgabe

Schreibweisen

Kommunale Abgabe, Kommunale Abgaben, Kommunaler Abgabe, Kommunaler Abgaben, Kommunalen Abgabe, Kommunalen Abgaben

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Quellenangaben

Änderungsangaben

Initiale Version
fo am 22.02.2007
Letzte Änderung
Barbara Fock am 15.08.2020