Sprache

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Definitionen

Soweit der Begriff der Bürgergesellschaft nicht als Synonym zur Zivilgesellschaft verwendet wird, wird zur Unterscheidung regelmäßig, u. a. z. B. auch bei Christopher Gohl, auf die bloß lückenausfüllende Funktion der Zivilgesellschaft verwiesen. Nach diesem Verständnis übernimmt die Zivilgesellschaft Aufgaben, welche durch staatliche Institutionen nicht oder nicht hinreichend erfüllt werden. Die Bürgergesellschaft hingegen erhebt den Anspruch, selbst einen eigenen Ordnungsrahmen darzustellen, welcher an die Stelle des Nationalstaates tritt. Nach diesem Verständnis beinhaltet der Begriff der Bürgergesellschaft den Begriff der Zivilgesellschaft, geht aber über diesen hinaus. Ziel der Bürgergesellschaft ist somit nicht nur das Nutzen von staatlichen Freiräumen und die Erfüllung gemeinnütziger Aufgaben, sondern darüber hinaus auch die Gestaltung des politischen Ordnungsrahmens (WIKIPEDIA WWW20140221 http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgergesellschaft)

im Allgemeinen mit Zivilgesellschaft gleichbedeutend gebrauchter Begriff, im engeren Sinn Bezeichnung für die an zivilgesellschaftlichen Leitideen orientierten Zielvorstellungen der unabhängigen demokratischen Opposition und Bürgerbewegungen in Ost- und Ostmitteleuropa (von etwa 1975 bis 1989/91), v. a. Herstellung von Öffentlichkeit und bewusste Ablehnung konspirativer Aktionsformen (z. B. Gründungserklärungen des Komitees zur Verteidigung der Arbeiter, polnische Abkürzung KOR, und Charta 77)(2005 - 2008 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG)

Wortart

Substantiv (der)

Wortstamm

Bürgergesellschaft

Schreibweisen

Bürgergesellschaft, Bürgergesellschaften

Bevorzugte Benennung von

 

Alternative Benennung von

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Übersetzungen

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Verwendungsangaben

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Benennung mit Textanalysefunktion

Übersetzungsstatus

Übersetzung geprüft

Quellenangaben

Änderungsangaben

Initiale Version
fo am 15.01.2007
Letzte Änderung
fo am 21.02.2014