Besonders überwachungsbedürftiger Abfall Benennung
Sprache
deDefinition
Mit der Änderung des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG) vom 15. Juli 2006 wurden die Begriffbestimmungen im deutschen Abfallrecht an das EU-Recht und die europarechtliche Terminologie angepasst. Die »besonders überwachungsbedürftigen Abfälle« werden nun als »gefährliche Abfälle«, alle übrigen Abfälle als »nicht gefährliche Abfälle« bezeichnet.
Wortart
Substantiv (der)Wortstamm
Schreibweisen
Besonders überwachungsbedürftiger Abfall, Besonders überwachungsbedürftige Abfall, Besonders überwachungsbedürftigem Abfall, Besonders überwachungsbedürftigen Abfall, Besonders überwachungsbedürftigen Abfalls, Besonders überwachungsbedürftige Abfälle, Besonders überwachungsbedürftiger Abfälle, Besonders überwachungsbedürftigen Abfälle, Besonders überwachungsbedürftigen AbfällenBevorzugte Benennung von
Alternative Benennung von
BK-Benennung von
Übersetzungen
Zusammengesetzt aus
Zusammengesetzt in
Verwendungsangaben
Redaktionelle Anmerkungen
Textanalysefunktion
Benennung mit TextanalysefunktionÜbersetzungsstatus
Übersetzung geprüftQuellenangaben
Änderungsangaben
Initiale Version
fo am 09.12.2003
Letzte Änderung
Barbara Fock am 17.01.2024