Sprache

de

Definition

Von Industrie- und Gewerbelärm wird gesprochen, wenn der Lärm von gewerblich oder industriell genutzten Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ausgeht. Dazu zählen große Betriebe (Kraftwerke, Stahl- und Walzwerke, Gießereien), aber auch kleine Gewerbe- oder Handwerksbetriebe wie Tischlereien, Einzelhandelsgeschäfte oder andere Betriebe. Grundsätzlich gilt, dass Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu schützen sind (§ 1 BImSchG, PDF extern, 221 KB). Dabei zählt der Lärm, der bei der Produktion oder Herstellung im Betrieb selbst entsteht, ebenso zum Gewerbelärm wie der Verkehrslärm auf dem Betriebsgelände.( Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Berlin, WWW20160929 http://www.bmub.bund.de/themen/luft-laerm-verkehr/laermschutz/themenbereiche-laerm/gewerbelaerm/)

Wortart

Substantiv (der)

Wortstamm

Industrie- und Gewerbelärm

Schreibweisen

Industrie- und Gewerbelärm, Industrie- und Gewerbelärmes, Industrie- und Gewerbelärms

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Übersetzungen

 

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Übersetzungsstatus

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Quellenangaben

Änderungsangaben

Initiale Version
foba am 10.06.2003
Letzte Änderung
Joachim Fock am 29.09.2016