Bauanzeige Benennung
Sprache
deDefinition
Unter einer Bauanzeige versteht man eine vereinfachte Form des Baugenehmigungsverfahrens, geregelt in der Bauanzeigenverordnung. Eine Bauanzeige kann nur gestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und das geplante Bauvorhaben anzeigepflichtig aber nicht baugenehmigungspflichtig ist. Die Bauanzeige ist schriftlich bei der zuständigen Baubehörde einzureichen und gilt in der Regel als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen von der Baubehörde Einwände erhoben werden.
Wortart
Substantiv (die)Wortstamm
BauanzeigeSchreibweisen
Bauanzeige, BauanzeigenBevorzugte Benennung von
- Bauanzeige (stillgelegt)
Alternative Benennung von
BK-Benennung von
Übersetzungen
Zusammengesetzt aus
Zusammengesetzt in
Verwendungsangaben
Redaktionelle Anmerkungen
Textanalysefunktion
Benennung mit TextanalysefunktionÜbersetzungsstatus
Übersetzung geprüftQuellenangaben
Änderungsangaben
Initiale Version
foba am 12.01.1995
Letzte Änderung
Barbara Fock am 15.02.2022