Sprache

de

Definition

Unter einer Bauanzeige versteht man eine vereinfachte Form des Baugenehmigungsverfahrens, geregelt in der Bauanzeigenverordnung. Eine Bauanzeige kann nur gestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und das geplante Bauvorhaben anzeigepflichtig aber nicht baugenehmigungspflichtig ist. Die Bauanzeige ist schriftlich bei der zuständigen Baubehörde einzureichen und gilt in der Regel als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen von der Baubehörde Einwände erhoben werden.

Wortart

Substantiv (die)

Wortstamm

Bauanzeige

Schreibweisen

Bauanzeige, Bauanzeigen

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Alternative Benennung von

BK-Benennung von

 

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Übersetzungen

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Benennung mit Textanalysefunktion

Übersetzungsstatus

Übersetzung geprüft

Quellenangaben

Änderungsangaben

Initiale Version
foba am 12.01.1995
Letzte Änderung
Barbara Fock am 15.02.2022