Sprache

de

Definition

jede Beförderung von Gütern mit einem Kraftfahrzeug für andere über die Grenzen der Nahzone (50 km vom Standort) hinaus oder außerhalb dieser Grenzen mit Ausnahme des Umzugsverkehrs. Er ist genehmigungspflichtig. Vgl. §§ 3und 8 Güterkraftverkehrsgesetz. (http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw01102.html)

Wortart

Substantiv (der)

Wortstamm

Güterfernverkehr

Schreibweisen

Güterfernverkehr, Güterfernverkehres, Güterfernverkehrs

Bevorzugte Benennung von

 

Alternative Benennung von

 

BK-Benennung von

Versteckte Benennung von

 

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Zusammengesetzt in

Verwendungsangaben

Redaktionelle Anmerkung

de

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Übersetzungsstatus

Übersetzung geprüft

Quellenangaben

Änderungsangaben

Initiale Version
foba am 29.04.1992
Letzte Änderung
Barbara Fock am 29.06.2018