Lebensmittelkontaminant Benennung
Sprache
deDefinition
Gemäß Art. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 315/93 gilt als Kontaminant jeder Stoff, der dem Lebensmittel nicht absichtlich zugesetzt wird, jedoch infolge der Gewinnung (einschließlich der Behandlungsmethoden in Ackerbau, Viehzucht und Veterinärmedizin), Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung und Lagerung des betreffenden Lebensmittels oder infolge einer Verunreinigung durch die Umwelt im Lebensmittel vorhanden ist. Der Begriff umfasst nicht die Überreste von Insekten, Haare von Nagetieren und andere Fremdkörper (BVL-Report 12.4 – Berichte zur Lebensmittelsicherheit Monitoring 2016 WWW20180210 https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/01_lm_mon_dokumente/01_Monitoring_Berichte/archiv/lmm_bericht_2016.pdf)
Wortart
Substantiv (der)Wortstamm
LebensmittelkontaminantSchreibweisen
Lebensmittelkontaminant, LebensmittelkontaminantenBevorzugte Benennung von
Alternative Benennung von
BK-Benennung von
Übersetzungen
Zusammengesetzt aus
Zusammengesetzt in
Verwendungsangaben
Redaktionelle Anmerkung
Quasi-Synonym