Sprache

de

Definition

Gemäß Art. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 315/93 gilt als Kontaminant jeder Stoff, der dem Lebensmittel nicht absichtlich zugesetzt wird, jedoch infolge der Gewinnung (einschließlich der Behandlungsmethoden in Ackerbau, Viehzucht und Veterinärmedizin), Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung und Lagerung des betreffenden Lebensmittels oder infolge einer Verunreinigung durch die Umwelt im Lebensmittel vorhanden ist. Der Begriff umfasst nicht die Überreste von Insekten, Haare von Nagetieren und andere Fremdkörper (BVL-Report 12.4 – Berichte zur Lebensmittelsicherheit Monitoring 2016 WWW20180210 https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/01_lm_mon_dokumente/01_Monitoring_Berichte/archiv/lmm_bericht_2016.pdf)

Wortart

Substantiv (der)

Wortstamm

Lebensmittelkontaminant

Schreibweisen

Lebensmittelkontaminant, Lebensmittelkontaminanten

Bevorzugte Benennung von

 

Alternative Benennung von

 

BK-Benennung von

 

Versteckte Benennung von

Übersetzungen

 

Zusammengesetzt aus

Zusammengesetzt in

Verwendungsangaben

Redaktionelle Anmerkung

de

Quasi-Synonym

Textanalysefunktion

Benennung mit Textanalysefunktion

Übersetzungsstatus

Übersetzung geprüft

Quellenangaben

Änderungsangaben

Initiale Version
foba am 06.09.1990
Letzte Änderung
Joachim Fock am 10.02.2018